Die Jagdgenossenschaft Bönstrup ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts.
Sie besteht aus den 52 Eigentümer*innen sog. nicht befriedeter Flächen innerhalb des Ortsteils Bönstrup. „Nicht befriedete Flächen“ sind z. B. Grünland, Ackerland und Wald.
Gärten gehören zu „befriedeten Flächen“. Auf befriedeten Flächen wird die Jagd mit der Schusswaffe nicht ausgeübt. Die Fallenjagd ist aber, nach Absprache mit der Besitzerin/dem Besitzer, in Schleswig-Holstein erlaubt.
Die Jagdgenossenschaft wird durch ihren Vorstand vertreten.
Gerd Christiansen, Bönstrup (Jagdvorsteher)
Frank Hansen, Bönstrup (stellvertretender Jagdvorsteher)
Maike Meyer, Langballig (Kassenverwalterin und Schriftführerin)
Hans-Jürgen Wöhlk, Bönstrup (Stellvertreter)
Jannic Joost, Glücksburg (Stellvertreter)
Die Gesamtfläche der Jagdgenossenschaft Bönstrup beträgt ca. 400 ha und bildet das Jagdrevier. Die Jagdgenossenschaft verpachtet das Recht zur Jagdausübung an Jäger*innen für einen Zeitraum von 12 Jahren. Der Jagdbezirk Bönstrup ist derzeit an 2 Jäger verpachtet. Die Jagdpächter können sich weitere 3 Jäger*innen zur Jagdausübung hinzuholen.