Gesundheit ist Zukunft

Die richtige Entsorgung von Arzneimitteln

Überall ist „Aufräumzeit“. Das sollte in regelmäßigem Rhythmus – mindestens 1 x jährlich auch für Ihr Medikamentenschränkchen/die Hausapotheke gelten. Jedes Arzneimittel ist mit einem Verfalldatum gekennzeichnet und muss danach entsorgt werden.

Das gilt auch, wenn Sie Veränderungen an der Beschaffenheit des Medikamentes feststellen:
● Eintrübung/Ausflockung von Flüssigkeiten z.B. sind Augentropfen mikrobiell besonders anfällig
● Verflüssigung oder Verfärbung von Gels, Cremes, Salben, Zäpfchen
● aufgeblähte Verpackungen
● Verfärbung oder Risse bei Tabletten / Kapseln
(Individuelle Beratung leistet Ihre Apotheke)

Für die sachgerechte Entsorgung gilt:
• Arzneimittel dürfen nicht über die Toilette oder Waschbecken weggespült werden. Dadurch wird das Abwasser zu stark belastet! Es gibt nachweislich Auswirkungen bei Fischen z. B. Antibiotika in Fischproben.

Auch sollte das Ausspülen von Arzneimittelbehältern unterbleiben.

Altarzneimittel gehören seit einer Gesetzgebung vom 01.06.2005 in die Hausmüllentsorgung/den Restmüll.

Dabei ist aber darauf zu achten, dass die Entsorgung so erfolgt, dass nichts in die Hände von Kindern oder unbefugten Dritten gelangt.

Nun fragen Sie sich vielleicht, ob das wirklich der beste Weg ist. Der Hausmüll wird verbrannt. Dann sind Schadstoffe weitgehend zerstört. Meines Erachtens ist der sicherste Weg die abgelaufenen Medikamente bei Schadstoffsammelstellen (z. B. bei den Recyclinghöfen) abzugeben. .


– aus dem Projekt „Gesundheit ist Zukunft“, Karin Griese –